Selbständige
Als Selbständige(r) stehen Sie zunächst vor der wichtigen Frage, ob Sie freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte erzielen. Die Beantwortung kann komplex sein und entscheidet über die Pflicht, Gewerbesteuer zahlen zu müssen oder eben nicht. Manchmal setzt das Finanzamt Gewerbesteuer fest, obwohl eigentlich freiberufliche Einkünfte vorliegen. Dagegen sollte man mit einem Einspruch vorgehen.
Ebenso wichtig wie die Frage nach der Gewerblichkeit ist jene nach der Umsatzsteuer und damit verbunden Ihre Rechnungsstellung an Kunden. Ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind, hängt von der Art Ihrer Tätigkeit ab und vom Ort, an dem Sie Ihre Dienstleistungen oder Lieferungen erbringen oder u.U. auch vom Ort an dem sich Ihre Kunden befinden.
Sind Auslandslieferungen im Spiel, spielt es wiederum eine Rolle, ob die Produkte in ein EU-Land gehen oder in ein Drittland.
Sofern Sie grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind, können Sie u.U. auf die Kleinunternehmerregelung zurückgreifen. Trifft diese nicht auf Sie zu, so müssen Sie zunächst im Gründungs- und im Folgejahr monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
Bei der Beantwortung dieser Fragen und auch bei der Übermittlung der Voranmeldungen stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Selbstverständlich kümmere ich mich auch um Ihre Buchhaltung bzw. Ihre Einnahmen-Überschußrechnung. Ihre Belege können Sie mir entweder in Papierform oder digitalisiert zur Verfügung stellen. Ich arbeite im letzteren Fall mit dem Datev-Modul „Unternehmen Online„, welches Ihnen zahlreiche Vorteile gegenüber dem herkömmlichen „Pendelordner“ bietet.