Inländische Einkünfte
Wenn Sie im Ausland wohnen, keinen Wohnsitz in Deutschland mehr haben, aber dennoch inländische Einkünfte erzielen, also bspw. Einkünfte aus der Vermietung einer deutschen Immobilie, sind Sie mit diesen Einkünften in Deutschland steuerpflichtig. Sie unterliegen dann der sogenannten beschränkten Steuerpflicht, die einige Nachteile gegenüber der unbeschränkten Steuerpflicht birgt. So stehen Ihnen vor allem der Grundfreibetrag sowie zahlreiche Sonderausgaben nicht zu! Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch für beschränkt Steuerpflichtige die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt werden. Dies kann je nach Höhe des ausländischen Einkommens vorteilhaft oder nachteilig sein. Lassen Sie sich von uns beraten!