Rentenversicherung Beiträge
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zu einer sog. Rürup-Rente sind in relativ hohem Umfang als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar, d.h. sie vermindern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuer. Bei diesen Beiträgen handelt es sich um eine der wenigen einfachen Möglichkeiten im deutschen Steuerrecht, auch für Angestellte bzw. Selbständige Steuern zu sparen, denn die Beträge, die man maximal ansetzen kann, sind hoch (ca. 22.000,- Euro/Jahr bzw. 45.000,- Euro als Ehepaar). Auch wenn die Beiträge nicht zu 100% absetzbar sind, insbesondere wenn der Arbeitgeber die Hälfte zahlt wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, lohnt es sich unter steuerlichen Gesichtspunkten u.U. sehr, über freiwillige höhere Beiträge (Versorgungswerk, Gesetzliche RV oder Rürup Rente) nachzudenken. Zwar muss die später erhaltene Rente im Gegenzug als Einkommen versteuert werden (= "nachgelagerte Besteuerung"), aber da man i.d.R. heute einen höheren Steuersatz hat denn als Rentner, lohnt sich diese Überlegung in den meisten Fällen.