Sparerpauschbetrag

Pro Person und Jahr bleiben in Deutschland 1000,00 Euro an Kapitalerträgen steuerfrei. Dies sind pauschalierte Werbungskosten für private Einkünfte aus Kapitalvermögen. Ein darüberhinausgehender Werbungskostenabzug ist anders als in allen anderen sog. Einkunftsarten nicht möglich, wogegen schon hinreichend erfolglos geklagt worden ist. Ist der Freistellungsauftrag korrekt erteilt, entfällt die Pflicht, die Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung anzugeben. Die Steuerpflicht ist „abgegolten“. Dies stellt eigentlich eine enorme Vereinfachung unseres Steuersystems dar, wären da nicht ein paar Ausnahmen (siehe Kapitalertragsteuer).