Vorsorgeaufwendungen

Das Kapitel der steuerlich abzugsfähigen sog. "Vorsorgeaufwendungen" ist komplex und zugleich wichtig, denn es bietet erhebliches Steuersparpotential. Wichtig ist es zu verstehen, dass Vorsorgeaufwendungen zu den sog. "Sonderausgaben" gehören und damit NUR das zu versteuernde Einkommen des aktuellen Jahres mindern. Darin unterscheiden sie sich erheblich von Werbungskosten, die zu negativen Einkünften führen können und sich dann auch im Folgejahr auswirken. Insofern gilt es, die Vorsorgeaufwendungen geschickt zu verteilen und ihre Höhe möglichst so zu steuern, dass sie das Einkommen im Veranlagungsjahr nur auf den Grundfreibetrag drücken und nicht darunter.

Die wichtigsten Vorsorgeaufwendungen sind:

  • Beiträge zur Altersvorsorge
  • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung
  • Versicherungen zur Absicherung der Erwerbs- und Berufsunfähigkeit
  • Unfall- und Haftpflichtversicherungen
  • Risikolebensversicherungen
  • Rentenversicherungen mit oder ohne Kapitalwahlrecht / Kapitallebensversicherungen nach altem Recht (erster Beitrag vor dem 1.1.2005 und weitere Eigenschaften)

Dabei ist im Bereich der Krankenversicherung und gesetzlichen Rentenversicherung für den normalen Arbeitnehmer natürlich nicht viel gestaltbar. Im Bereich der privaten Altersvorsorge jedoch sehr wohl! Beiträge zu einer zertifizierten Rürup Rente sind steuerlich zu einem hohen Prozentsatz absetzbar und zwar für ein zusammenveranlagtes Ehepaar bis zu einem Jahresbeitrag i.H.v. 51.278,00 Euro (2022) ! Darin liegt also erheblicher Gestaltungsspielraum: Einkommen lässt sich so von Zeiten hoher Progression (Erwerbstätigkeit) in Zeiten niedriger Progression (Rente) verschieben, was sich normalerweise steuerlich lohnt, selbst wenn das Produkt Rürup Rente ausser einer Beitragsgarantie keinerlei Rendite verspricht.