Ausländische Einkünfte

Wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz oder Ihren sog. gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind Sie grundsätzlich steuerpflichtig mit Ihrem gesamten Welteinkommen. Dennoch kann es bei bestimmten Einkunftsarten Ausnahmen geben. Diese sind in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, die es fast mit jedem Land gibt. So steht das Besteuerungsrecht für Mieteinkünfte aus ausländischen Ferienhäusern bspw. dem Staat zu, in dem das Ferienhaus liegt. In Deutschland werden diese Einkünfte dann nicht mehr besteuert, erhöhen allerdings sofern das Haus ausserhalb der EU liegt (Drittland) den Steuersatz auf das übrige Einkommen (Progressionsvorbehalt).