Betriebsaufgabe / Betriebsveräußerung

Gibt ein Selbständiger oder Gewerbetreibender seinen Betrieb auf, so sind steuerlich einige Sonderregelungen zu beachten. Zunächst wird wie üblich der laufende Gewinn bis zum Aufgabedatum im Rahmen einer Einnahmen-Überschussrechnung, d.h. nach dem Zufluss- Abflussprinzip ermittelt. Zusätzlich muss jedoch zum Aufgabedatum ein sogenannter Aufgabegewinn (oder -verlust) ermittelt werden. Dieser resultiert bspw. aus der Veräußerung der Betriebsgrundlagen oder aus ihrer Überführung in das Privatvermögen. Der Aufgabegewinn ist unter einigen Voraussetzungen steuerlich begünstigt. Am wichtigsten ist es dabei, dass alles zeitnah und in einem einheitlichen Vorgang geschieht und nicht nach und nach.