Elektroauto

Für Elektroautos reduziert sich der sog. geldwerte Vorteil (Erhöhung des zu versteuernden Einkommens) auf nur noch 1% von der Hälfte des Bruttolistenpreises (BLP), also faktisch 0,5% des BLP.

Dies gilt bei Erwerb bzw. Leasing ab dem 01.01.2019, wobei nicht das Datum des Kaufvertrags zählt, sondern der Zeitpunkt der Lieferung des Autos.

Für Hybridelektrofahrzeuge gilt dies aber nur unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Das Fahrzeug hat eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenem Kilometer oder
  2. Die Reichweite des Fahrzeugs beträgt bei ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer.