Haushaltsnahe Dienstleistungen

Diese sind in derselben Weise abzugsfähig wie Handwerkerkosten, allerdings liegt hier der Höchstbetrag bei 20% von maximal Euro 20.000,-; also Euro 4.000,-! Auch hier gilt es, unbedingt die Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung bzw. des Vermieters zu durchforsten.