Umzugskosten
Beruflich bedingte Umzugskosten sind steuerlich absetzbar. Dabei darf nicht nur die Spediteursrechnung angesetzt werden, sondern auch solche Dinge wie die Anschaffung eines Kochherdes, das Umnähen der Gardinen und vieles mehr. Wer die genauen Kosten nicht mehr hat, kann auf großzügige Pauschalen zurückgreifen, die jedes Jahr erhöht werden, Zuschläge für Ehepartner und Kinder enthalten und nochmals erhöht werden, wenn innerhalb von fünf Jahren ein zweiter beruflicher Umzug erfolgt. Die Kosten bzw. Pauschalen mindern das zu versteuernde Einkommen erheblich.
Die Rechnung für einen privat veranlassten Umzug bringt ebenfalls eine steuerliche Erleichterung. Hier mindert sich aber nicht das Einkommen, sondern 20% des Rechnungsbetrages dürfen direkt von der Steuerlast abgezogen werden (haushaltsnahe Dienstleistung).