Handwerker

Ausgaben für Handwerker werden auf besondere Weise steuerlich berücksichtigt. Liegt eine Rechnung vor und wurde der Betrag vom Bankkonto überwiesen, so sind 20% der enthaltenen Lohn- und Anfahrtskosten (inklus. MWSt) direkt von der Einkommensteuerschuld abzuziehen. Diese Kosten vermindern also nicht wie sonst üblich nur das zu versteuernde Einkommen, sondern die Steuer selbst! Der maximale Abzugsbetrag pro Jahr und Haushalt beträgt 20% von Euro 6.000,-; also Euro 1.200,00. Abzugsfähig sind übrigens auch Handwerkerrechnungen für das im europäischen Ausland belegene Ferienhaus! Wer mietet, sollte seinem Steuerberater die jährliche Nebenkostenabrechnung seiner Wohnung geben, denn auch darin sind oft Handwerkerkosten enthalten.