Werbungskosten

Werbungskosten sind alle Kosten, die einem Steuerpflichtigen dadurch entstehen, dass er Einkommen erzielt oder zu erzielen bzw. zu erhalten versucht. Werbungskosten können bei allen Einkunftsarten grundsätzlich in beliebiger Höhe entstehen, lediglich bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, ist ihre Höhe auf 801,- Euro/Jahr festgelegt oder wie die Steuerverwaltung sagt „typisiert“. Dagegen ist schon oft ohne Erfolgt geklagt worden, bis hin zum BFH.

Bei Einkünften aus unselbständiger oder auch selbständiger Arbeit sind Werbungskosten z.B. Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte, Weiterbildungskosten, die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung am Arbeitsort und dergleichen mehr. Von sich aus berücksichtigt das Finanzamt bei Arbeitnehmern pauschal 1.000 Euro. Wer mehr ausgegeben hat, kann sich sein Geld nur durch detaillierte Angaben in der Steuererklärung zurückholen. Da die Möglichkeiten dazu mannigfaltig sind, empfiehlt sich die Hilfe eines Steuerberaters.