Gewerbesteuer

Ob ein Gewerbe vorliegt oder nicht, sollte frühzeitig am besten durch einen Steuerberater geklärt werden, da durch die Charakterisierung als gewerbliche Tätigkeit, eine zusätzlich zur Einkommensteuer zu entrichtende Steuer entsteht, die Gewerbesteuer. Zwar wird die zu zahlende Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet, aber eben nicht ganz, die Gesamtbelastung wird also höher. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und ihre Höhe hängt vom sog. Hebesatz der Gemeinde ab, in der das Gewerbe angesiedelt ist. Da die Gewerbesteuerhebesätze zwischen den Gemeinden erheblich variieren, lohnt es sich u.U. sehr, diese in die Standortentscheidung miteinzubeziehen. Der Gewerbesteuerhebesatz in Meerbusch beträgt bspw. 450%, der für Düsseldorf 440%. Es gibt aber auch Gemeinden mit Hebesätzen von weniger als 300%.

Was ein Gewerbe ist und was nicht, wird im Steuerrecht negativ definiert: Der GewSt unterliegt „jede selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufes, noch als andere selbstständige Arbeit im Sinn des Einkommensteuerrechts anzusehen ist und den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet.“ Diese Formulierung zeigt schon, dass die Kategorisierung nicht trivial ist und in die Hände eines Profis gehört.